BZA- und BND-Erstellung – Nachweise für die Gebäudeeffizienz
Beim Bau- oder Sanierungsvorhaben müssen bestimmte energetische Nachweise erstellt werden. Dazu gehören die Bestätigung zum Antrag (BZA) und die Bestätigung nach Durchführung (BND). Beide Dokumente sind notwendig, wenn Fördermittel – zum Beispiel aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragt werden.
- BZA (Bestätigung zum Antrag):
Die BZA wird vor Beginn des Bau- oder Sanierungsvorhabens erstellt. Sie bestätigt, dass die geplanten Maßnahmen die technischen Mindestanforderungen erfüllen und somit förderfähig sind. Ohne diese Bestätigung kann kein Förderantrag gestellt werden. - BND (Bestätigung nach Durchführung):
Die BND erfolgt nach Abschluss der Arbeiten. Hier wird geprüft und bestätigt, dass die Maßnahmen wie geplant umgesetzt wurden und den Förderkriterien entsprechen. Erst mit der BND kann die Auszahlung der Fördergelder erfolgen.
Ihr Vorteil:
Durch die fachgerechte Erstellung von BZA und BND stellen Sie sicher, dass Ihre energetischen Sanierungsmaßnahmen nicht nur gesetzeskonform sind, sondern auch die volle Förderung erhalten.
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